Entgeltabrechnung erklärt: Der Weg zur richtigen Lohnabrechnung
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Entgeltabrechnung erklärt: Der Weg zur richtigen Lohnabrechnung

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Die Entgeltabrechnung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer ihre Verdienste korrekt erhalten.

Doch trotz ihrer Bedeutung sind die Grundlagen und Prozesse oft unklar. Um ein umfassendes Verständnis für die Entgeltabrechnung zu entwickeln, ist es wichtig, die verschiedenen Bestandteile und gesetzlichen Vorgaben zu kennen.

In diesem Artikel werden wir die Entgeltabrechnung im Detail untersuchen. Wir betrachten ihre wichtigsten Inhalte und die Rolle von Softwarelösungen und Outsourcing in diesem Prozess. So erhalten Sie einen klaren Überblick über den Weg zur richtigen Entgeltabrechnung.

In diesem Beitrag:

Was ist eine Entgeltabrechnung?

Eine Entgeltabrechnung ist ein wesentliches Dokument im Arbeitsverhältnis, das den Zweck hat, Arbeitnehmende über die Zusammensetzung ihres Gehalts zu informieren. Die offizielle Bezeichnung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung lautet gemäß § 14 SGB IV „Entgeltabrechnung“. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese für alle Beschäftigten – ob in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung – zu erstellen.

Der Unterschied liegt in der Vergütungsart: Lohn ist variabel und richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden, während Gehalt ein fester Monatsbetrag ist. Trotz dieser Unterschiede erfolgt die Abrechnung nach dem gleichen Prinzip: Vom Bruttoentgelt werden gesetzliche Abzüge abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln.

Pflichtangaben in der Entgeltabrechnung

Eine Entgeltabrechnung muss laut § 108 Abs. 3 der Gewerbeordnung folgende Pflichtangaben aufführen:

Die Abrechnung muss die vollständigen Kontaktdaten enthalten:

  • Der Arbeitgeber mit Namen und Anschrift
  • Die beschäftigte Person mit Vornamen, Name, Anschrift und Geburtsdatum

Außerdem sind folgende persönliche Daten anzugeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Steuerklasse
  • Religionszugehörigkeit
  • Beitragsgruppenschlüssel

Zeitliche Angaben:

  • Datum des Beschäftigungsbeginns (bei befristeten Verträgen auch das Ende)
  • Der konkrete Abrechnungszeitraum
  • Anzahl der Steuer- und Sozialversicherungstage in diesem Zeitraum

Die finanziellen Informationen umfassen:

  • Das Bruttoentgelt
  • Geldwerte Vorteile (Sachbezüge)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Die regulären Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
  • Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung
  • Individuelle Abzüge
  • Steuerfreibeträge (monatlich/jährlich)
  • Kirchensteuer
  • Kinderfreibeträge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Bei Stundenlohnbasis: geleistete Mehrarbeit
  • Der finale Auszahlungsbetrag

Der Aufbau einer Entgeltabrechnung

Die Entgeltabrechnung besteht aus drei Hauptblöcken:

Kopfteil:

  • Enthält Stammdaten: Name, Personalnummer, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID. Außerdem Daten zum Urlaub wie übrige Urlaubstage.

Hauptteil:

  • Bruttoentgelt: Gehalt, Zuschläge, und Sonderzahlungen, Sachbezüge.
  • Gesetzliche Abzüge: Umfassen Steuern (z. B. Lohnsteuer), Kirchensteuer, und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen.
  • Nettoentgelt: Ergibt sich aus der Differenz von Bruttoentgelt und Abzügen.

Schlussteil:

  • Summe die bezahlt wird sowie Kontoverbindung der Arbeitnehmenden.

Wer erstellt eine Entgeltabrechnung?

Eine Entgeltabrechnung wird in der Regel von der Personalabteilung eines Unternehmens erstellt. Diese ist verantwortlich für die korrekte Berechnung der Löhne und Gehälter gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Die Entgeltabrechnung in der Personalabteilung erfolgt in vier zentralen Schritten:

  1. Bruttorechnung: Berechnung des gesamten Arbeitsentgelts.
  2. Nettorechnung: Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden ermittelt.
  3. Zahlungsrechnung: Erstellung von drei Abrechnungen:
    • Mitarbeitendenabrechnung
    • Steuerabrechnung
    • Sozialversicherungsabrechnung
  4. Auswertungsrechnung:
    • Buchung der Summen in der Finanzbuchhaltung
    • Zuweisung der Personalkosten zu den Kostenstellen
    • Erstellung zusätzlicher Auswertungen für die Personalplanung

Aufbewahrungsfristen: Dokumente zur Entgeltabrechnung müssen mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Dies umfasst Gehaltsabrechnungen, steuerliche Dokumente und Unterlagen zu geldwerten Vorteilen.

Tipp: Die Entgeltabrechnung kann im Rahmen von Payroll-Services auch durch externe Dienstleister wie Peras übernommen werden. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben eingehalten werden.

Entgeltabrechnung berechnen: Das richtige Vorgehen

Die Entgeltabrechnung erfordert genaue Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen sowie die einzelnen Bestandteile.

Wir haben diese aufgeschlüsselt:

1. Bruttorechnung – die Grundlage der Entgeltabrechnung

Der erste Schritt ist die Ermittlung des Gesamtbruttos, das als Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungen dient. Dazu werden folgende Bestandteile zusammengezählt:

  • Arbeitgeberbeiträge zu vermögenswirksamen Leistungen.
  • Zusätzliche Vergütungen für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit sowie Zuschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen wie Lärm oder Schmutz.
  • Sachbezogene Vergünstigungen wie die private Nutzung eines Dienstwagens oder ein Fahrtkostenzuschuss.
  • Leistungsbezogene Zahlungen, darunter Prämien und umsatzabhängige Provisionen.
  • Lohnbestandteile mit pauschaler Versteuerung.
  • Zusätzliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ähnliche einmalige Bezüge.

Das Gesamtbrutto ergibt sich aus der Addition dieser Komponenten.

2. Steuern berechnen – vom Gesamtbrutto zum Steuerbrutto

Um das steuerpflichtige Entgelt zu bestimmen, müssen bestimmte Bestandteile vom Gesamtbrutto abgezogen oder hinzugerechnet werden.

Abzüge:

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
  • Altersentlastungsbetrag (sofern zutreffend)
  • Versorgungsfreibeträge und Zuschläge

Zusätzlich zu berücksichtigende steuerfreie Leistungen:

  • Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Kindergartenzuschüsse
  • Sachbezüge und betriebliche Zuwendungen

Nach Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich das steuerpflichtige Entgelt, auf dessen Basis die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag nach der geltenden Lohnsteuertabelle berechnet werden.

3. Sozialversicherungsbeiträge berechnen

Neben den Steuern müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Diese basieren auf dem Sozialversicherungsbrutto, das sich aus dem Gesamtbrutto abzüglich beitragsfreier Bestandteile ergibt.

Beitragsfreie Bestandteile:

  • Kindergartenzuschüsse
  • Gutscheine und betriebliche Zuwendungen
  • Gesetzlich verpflichtete Zuschüsse zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und umfassen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Es ist zu beachten, dass für diese Beiträge Beitragsbemessungsgrenzen gelten. Einkünfte, die über diesen Grenzen liegen, bleiben beitragsfrei.

4. Nettorechnung – das endgültige Entgelt

Im letzten Schritt werden von der Bruttosumme die zuvor berechneten Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln.

Abzuziehende Posten:

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Zusätzlich hinzuzurechnende Posten:

  • Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steuerfreie Reisekosten

Nach diesen Berechnungen ergibt sich der endgültige Auszahlungsbetrag, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auf das Konto erhält.

Entgeltabrechnung: Ein Beispiel

Persönliche Daten:

  • Max Mustermann, Jahrgang 1980, katholisch, verheiratet, zwei Kinder
  • Monatsbruttogehalt: 5.200,00 €
  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung

Abzüge:

  • 376,44 € für die Krankenversicherung
  • 487,44 € für die Rentenversicherung
  • 79,92 € für die Pflegeversicherung
  • 67,60 € für die Arbeitslosenversicherung
  • 920,15 € Lohnsteuer
  • 82,81 € Kirchensteuer

Nach Abzug dieser Posten ergibt sich ein Nettoentgelt von 3.266,64 €, das an Max Mustermann ausgezahlt wird.

Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, externe Dienstleister für die Abrechnung heranzuziehen oder sich genauer im Rechnungswesen zu informieren!

    Entgeltabrechnungsprogramm: So kann eine Software helfen

    In der modernen Arbeitswelt sind effiziente Entgeltabrechnungsprogramme sehr hilfreich.

    Dank ihres breiten Funktionsumfangs können solche Programme alle Szenarien der Entgeltabrechnung abdecken, von einfachen bis hin zu komplexen tariflichen Regelungen.

    Wichtige Funktionen einer Abrechnungssoftware:

    • Automatisierung: Ersetzung manueller Prozesse, Zeitersparnis.
    • Individualisierbarkeit: Anpassung an spezifische Betriebsvereinbarungen und Regeln.
    • Konnektivität: Integration mit Zeitwirtschafts- und Controllingsystemen sowie ESS- und MSS-Portalen.

    Outsourcing Lohn und Gehaltsabrechnung

    Die monatliche Entgeltabrechnung ist für HR-Abteilungen zeitaufwendig und kostenintensiv. Besonders kleine Unternehmen haben oft kein spezialisiertes Personal und erledigen diese Aufgabe nebenbei. Engpässe durch Krankheit oder Urlaub können zu Verzögerungen führen, während Vertretungen zusätzliche Überstunden verursachen.

    Zudem trägt das Unternehmen die volle Verantwortung für Fehler, etwa bei Sozialversicherungsprüfungen. Daher gilt die Lohn- und Gehaltsabrechnung als idealer Outsourcing-Bereich, insbesondere für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.

    Beim Outsourcing der Entgeltabrechnung gibt es zwei wesentliche Modelle:

    1. Technisches Outsourcing: Der Partner betreibt die Software, übernimmt Wartung und Updates. Die HR-Abteilung des Kunden nutzt ein detailliertes Rechtesystem für die Dialogverarbeitung und erstellt eigenständig Auswertungen. Die Verantwortung für die Software liegt also beim Dienstleister.
    2. Business Process Outsourcing (BPO): Der Dienstleister verwaltet die gesamte Abrechnung. Der Kunde liefert die notwendigen Daten, während ein Kundenberater die gesamte Bearbeitung bis zum Jahresabschluss durchführt. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Kunden.

    Das Housing-Modell ist ein eher selten gewähltes Modell und bezeichnet eine Outsourcing-Variante, bei der der externe Dienstleister die Server und die Software bereitstellt, während das Unternehmen selbst für individuelle Anpassungen und Konfigurationen innerhalb der Anwendung verantwortlich bleibt. Dieses Modell setzt ein hohes Maß an technischem Know-how sowie ausreichende personelle Ressourcen im Unternehmen voraus. Aus diesem Grund wird das Housing-Modell in der Praxis nur noch vereinzelt genutzt.

    Vorteile des Outsourcings der Entgeltabrechnung:

    • Höhere Sicherheit und Aktualität der Abrechnungssoftware
    • Vermeidung von Fehlern und verspäteten Abrechnungen
    • Konzentration auf das Kerngeschäft im Personalmanagement
    • Kostenreduktion durch externe Experten

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    Fazit zur Entgeltabrechnung

    Eine korrekte und pünktliche Entgeltabrechnung ist essenziell für das Personalwesen, aber auch mit hohem Verwaltungsaufwand, Investitionen in Software und Hardware sowie großer Verantwortung für die Datensicherheit verbunden.

    Daher lagern viele Unternehmen ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung teilweise oder vollständig an externe Dienstleister aus. Ein Outsourcing-Partner übernimmt die Datensicherheit, Software-Updates und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – bis hin zum vollständigen Business Process Outsourcing. Dies entlastet Unternehmen, die nicht über spezialisierte Fachkräfte oder Ressourcen für die Abrechnungssoftware verfügen.

    Die Peras GmbH bietet speziell für den Mittelstand maßgeschneiderte Outsourcing-Lösungen, damit sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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