
Der demografische Wandel trifft den deutschen Mittelstand mit voller Wucht. Erfahrene Leistungsträger erreichen das Rentenalter, während der Fachkräftemangel das Finden von adäquatem Nachfolgepersonal erschwert. Die Folge: Flexible Übergangsmodelle wie die Altersteilzeit oder das Weiterarbeiten im Ruhestand (die sogenannte Aktivrente) boomen.
Für Personalabteilungen in Unternehmen bedeutet dies oft bürokratischen Mehraufwand. Denn jedes Modell bringt eigene Anforderungen an die Entgeltabrechnung mit sich. Doch mit den richtigen Prozessen und moderner HR-Software lässt sich dieser Wandel reibungslos gestalten.
Zusammen mit unserem Experten Stefan Pochanke, Teamleiter Lohn- und Gehaltsabrechnung haben wir uns beide Sonderfälle detailliert angeschaut.
Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Was für die Belegschaft attraktiv ist, stellt die Payroll vor vergleichsweise komplexe Rechenaufgaben. Hier gilt es, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben exakt einzuhalten.
In der Praxis des Mittelstands dominieren zwei Varianten:
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit aufzustocken (mindestens um 20 Prozent) und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Aufstockungsbeträge sind zwar steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Die Berechnung der sogenannten „SV-Luft“ – der Differenz zwischen dem tatsächlichen Altersteilzeit-Entgelt und dem fiktiven Vollzeit-Entgelt (gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze) – ist eine der fehleranfälligsten Aufgaben in der gesamten Entgeltabrechnung.
Das bedeutet die gesetzliche Vorgabe konkret für Ihre Payroll-Praxis in der Kurzübersicht:
Scheidet eine beschäftigte Person während des Blockmodells vorzeitig aus der Altersteilzeit aus – sei es durch Erwerbsminderung, Kündigung oder Tod –, liegt ein sozialversicherungsrechtlicher „Störfall“ vor. Das angesparte Wertguthaben wurde in der Arbeitsphase nicht wie vereinbart durch Freizeit ausgeglichen. Die Konsequenz: Die Payroll muss das Guthaben rückwirkend als normales Arbeitsentgelt verbeitragen und versteuern. Dies bedeutet oft einen erheblichen Korrekturaufwand für vergangene Entgeltabrechnungszeiträume.
Ein ungeplantes, frühzeitiges Ende der Altersteilzeit bedeutet konkret in der Payroll-Praxis:
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Immer mehr Menschen möchten oder müssen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Unternehmen bleiben. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ist die Aktivrente zu einem wichtigen Instrument zur Wissenssicherung im Mittelstand geworden. Doch Vorsicht: Rentnerinnen und Rentner sind in der Payroll kein „normales“ Beschäftigungsverhältnis.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Für die Abrechnung gilt:
Die manuelle Berechnung von Altersteilzeit-Aufstockungen oder die korrekte Beitragsabführung bei der Aktivrente ist im Mittelstand kaum noch fehlerfrei abbildbar. Wer hier auf starre Insellösungen oder anfällige Excel-Tabellen setzt, riskiert teure Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Mittelständische Unternehmen benötigen Flexibilität. Deshalb bieten wir zwei maßgeschneiderte Wege, um die Komplexität der Ruhestandsmodelle sicher zu beherrschen.
Wenn Sie Ihre Entgeltabrechnung weiterhin intern abbilden möchten, digitalisieren und automatisieren geno.HR für Genossenschaftsbanken oder die Peras HR-Suite (auf Basis von P&I Loga) die Prozesse im Hintergrund:
Fehlen in der eigenen HR-Abteilung die Kapazitäten oder das tiefe Spezialwissen für komplexe Sonderabrechnungen wie Altersteilzeit und Störfälle? Dann ist das vollständige oder teilweise Outsourcing der Entgeltabrechnung an die Peras-Spezialisten die beste Wahl:
Flexible Arbeitszeitmodelle für ältere Mitarbeitende sind ein echter Wettbewerbsvorteil, um wertvolles Know-how im Unternehmen zu halten. Damit die HR-Abteilung jedoch nicht in Bürokratie versinkt, müssen die Abrechnungsprozesse standardisiert und digitalisiert werden – was nicht nur mit Blick auf Altersteilzeit und Aktivrente gilt.
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