So führen Sie die Digitale Personalakte erfolgreich ein
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Digitale Personalakte: Alle Infos und Vorteile für HR-Prozesse

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Die digitale Personalakte ermöglicht HR-Teams Mitarbeiterdaten sicher und zugänglich zu verwalten. Sie umfasst alle relevanten Informationen über Angestellte und bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Datenschutz und Effizienz.

Ein beeindruckendes Beispiel hierfür ist die EBM-Papst-GruppeNach der Digitalisierung der Personalakten von 5.000 Beschäftigten konnte eine Zeitersparnis von bis zu 90 Prozent bei zentralen Personalprozessen erreicht werden. Der standortunabhängige Zugriff auf Personaldokumente verbesserte nicht nur die Effizienz, sondern auch die Datensicherheit erheblich.

In diesem Artikel untersuchen wir die digitalen Personalakten im Detail, zeigen ihre Vorteile auf und beleuchten, welche Unternehmen davon profitieren können.

Was ist die digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte, auch als elektronische Personalakte bezeichnet, ist eine moderne Methode zur Verwaltung von Mitarbeiterdaten in digitaler Form. Diese digitale Lösung bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine effiziente Verwaltung, sichere Speicherung sensibler Daten und reduzierte physische Lagerbedürfnisse.

 

Wie funktioniert die digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte basiert auf der Digitalisierung und elektronischen Speicherung von Mitarbeiterdokumenten. Dazu werden bestehende Unterlagen, wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen, gescannt und in einem zentralen System archiviert.

Wichtige Funktionen umfassen:

  • Revisionssichere Archivierung zur Sicherstellung der Datenintegrität.
  • Elektronische Signaturen, um die Authentizität der Dokumente zu garantieren.
  • Zugriffskontrolle, um den Zugang auf berechtigte Personen zu beschränken.

Was beinhaltet die digitale Personalakte?

Eine typische digitale Personalakte umfasst:

  • Vertragsdokumente: Arbeitsverträge und Vertragsänderungen.
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Monatliche oder jährliche Abrechnungen.
  • Bewerbungsunterlagen: Lebensläufe und, Bewerbungsanschreiben.
  • Zeugnisse und Zertifikate: Nachweise über Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungsabschlüsse.
  • Urlaubs- und Krankheitsdaten: Abwesenheitsnachweise und Genehmigungen.
  • Beurteilungen und Feedback: Leistungsbeurteilungen und Mitarbeitergespräche.

Ist die digitale Personalakte Pflicht?

Die Führung einer Personalakte ist - mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes und der dort geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften - für Arbeitgeber aktuell noch keine gesetzliche Pflicht. Dies betrifft sowohl traditionelle Papierakten als auch digitale Personalakten.

Dennoch ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Anforderungen die praktische Notwendigkeit, wichtige Dokumente und Nachweise für jeden Mitarbeiter systematisch aufzubewahren. Zu diesen unverzichtbaren Unterlagen gehören:

  • Die Lohnabrechnungen (ob in Papierform oder digital),
  • sämtliche Dokumente zum Mutterschutz,
  • die dokumentierte Zeiterfassung der Mitarbeiter,
  • alle relevanten Sozialversicherungsnachweise sowie
  • die Belege über abgeführte Lohnsteuern.

Ab wann ist die digitale Personalakte Pflicht?

Ab 2026 wird die digitale Personalakte für Unternehmen verpflichtend. Um den Übergang zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums haben Unternehmen die Möglichkeit, eine Befreiung von der elektronischen Aktenführung zu beantragen, sofern sie die Umstellung nicht rechtzeitig umsetzen können.

Diese Übergangsphase bietet Unternehmen die Gelegenheit, ihre internen Prozesse anzupassen, eine geeignete Software auszuwählen und ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Gleichzeitig ist es ratsam, die Datenmigration frühzeitig zu planen, um eine reibungslose Einführung der digitalen Personalakte zu gewährleisten. Unternehmen sollten diese Frist nutzen, um sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und mögliche Herausforderungen, wie die Integration in bestehende Systeme, zu bewältigen.

Vorteile der digitalen Personalakte:

  1. Effiziente Verwaltung: Dokumente sind in elektronischer Form einfach zu finden und zu verwalten, was den Zeitaufwand reduziert.
  2. Sichere Aufbewahrung: Elektronische Dokumente können sicherer aufbewahrt werden, da nur berechtigte Personen durch Rechteverwaltung auf relevante Informationen zugreifen können.
  3. Platzersparnis: Keine Notwendigkeit für physische Lagerung, da die Personalakte nicht mehr in Papierform geführt werden muss.
  4. Einfaches Update: Digitalisierte Dokumente und Lohn- und Gehaltsabrechnungen können schneller aktualisiert werden.
  5. Rechtliche Konformität: Die digitale Personalakte ermöglicht eine revisionssichere Archivierung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Welche Regelungen gibt es beim Datenschutz?

Die Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist entscheidend. Wichtige Aspekte:

  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Personalakte erfolgt in der Regel auf Grundlage gesetzlicher Pflichten (z. B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht) oder zur Erfüllung des Arbeitsvertrags. In diesen Fällen ist keine gesonderte Einwilligung der Mitarbeitenden erforderlich.
  • Transparente Datenverarbeitung: Mitarbeitende müssen klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Rechte der Betroffenen: Mitarbeitende haben grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Ein Widerspruchsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. bei Gehaltsabrechnungen oder Arbeitszeitnachweisen).
  • Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen: Der Schutz personenbezogener Daten muss durch geeignete Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und sichere Speicherung gewährleistet sein.
  • Datenschutzbeauftragte: Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht.

Was darf nicht in der digitalen Personalakte festgehalten werden?

In der digitalen Personalakte dürfen - genau wie in der klassischen Papierakte - keine privaten oder besonders sensiblen Informationen ohne dienstlichen Bezug gespeichert werden. Unzulässig sind insbesondere:

  • Aufzeichnungen über das Privatleben des Mitarbeiters wie Familienstand, sexuelle Orientierung oder Freizeitaktivitäten, sofern diese nicht für das Arbeitsverhältnis relevant sind
  • Politische Einstellungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Vermutungen, Gerüchte oder subjektive Bewertungen über die Persönlichkeit des Mitarbeiters
  • Informationen über gewerkschaftliche Aktivitäten oder die Beteiligung an legalen Streiks
  • Gesundheitsdaten, die über die reine Dokumentation von Arbeitsunfähigkeitszeiten hinausgehen (Ausnahme: wenn sie für das Arbeitsverhältnis relevant sind, etwa bei Schwerbehinderung)
  • Abmahnungen nach Ablauf der üblichen Aufbewahrungsfrist oder wenn sie zurückgenommen wurden
  • Private Korrespondenz oder Mitteilungen von Kollegen über den Mitarbeiter

Grundsätzlich gilt: Alle Dokumente und Informationen müssen einen konkreten dienstlichen Bezug haben und für das Arbeitsverhältnis relevant sein. Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber kritisch prüfen, ob die Speicherung bestimmter Informationen wirklich erforderlich ist.

Digitale Personalakte: Welche Dokumente im Original aufheben?

Es besteht keine Verpflichtung, digitalisierte Dokumente aufzubewahren. Dennoch kann es in vielen Fällen ratsam sein, diese nicht zu vernichten. Insbesondere im Streitfall kann es von Vorteil sein, Originale mit Unterschrift als Beweismittel vorlegen zu können. Dies gilt vor allem für Verträge und andere wichtige Schriftstücke wie:

  • Arbeitsverträge
  • Änderungsverträge
  • Befristungen
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungsschreiben

Aufbewahrungspflicht der digitalen Personalakte

Wie bei der klassischen Personalakte in Papierform gelten auch für die digitalisierte Personalakte gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die unbedingt einzuhalten sind:

  • Lohnsteuerrelevante Unterlagen: 6 Jahre
  • Belege über Mindestlohnzahlungen (digital oder Papier): 2 Jahre
  • Beitragsnachweise für die Sozialversicherung: 5 Jahre

In bestimmten Fällen können auch längere Aufbewahrungsfristen erforderlich sein. Andere Dokumente, die nicht unter diesen Kategorien angehören, sollten nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen so lange aufbewahrt werden, bis eventuelle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr geltend gemacht werden können. Die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre.

Personalakte digitalisieren: Erfolgreiche Einführung der digitalen Personalakte

Die erfolgreiche Einführung einer digitalisierten Personalakte erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung.

Hier sind die wesentlichen Schritte:

  1. Bedarfsanalyse: Identifizieren Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens. Berücksichtigen Sie dabei gesetzliche und rechtliche Anforderungen für die Verwaltung sensibler Mitarbeiterdaten.
  2. Auswahl der Software: Wählen Sie eine geeignete digitale Personalakte Software, die alle relevanten Funktionen bietet, wie z. B. revisionssichere Archivierung und Schutz sensibler Daten.
  3. Datenmigration: Konvertieren Sie sämtliche relevanten Informationen, klassische Personalakten und eingescannte Dokumente in digitaler Form. Stellen Sie sicher, dass die Digitalisierung gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt.
  4. Zugriffsrechte festlegen: Definieren Sie, welche berechtigten Mitarbeitenden und Personen Zugriff auf die elektronischen Personalakten haben. Dies unterstützt die Sicherstellung des Datenschutzes.
  5. Schulung: Bieten Sie Schulungen für das Team an, damit berechtigte Mitarbeitende effektiv mit dem neuen System umgehen können.
  6. Integration und Test: Integrieren Sie die digitale Personalakte in bestehende Systeme und Testen Sie die Funktionalität umfassend.

Digitale Personalakte: Software von Peras

Die digitale Personalakte, als Teil der Peras HR-Suite, ist eine moderne Lösung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre HR-Prozesse effizient, sicher und papierlos zu gestalten. Sie ermöglicht die zentrale und strukturierte Verwaltung von Personaldaten und Dokumenten und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber herkömmlichen Papierakten dar.

Durch den Einsatz dieser Software können Zeit, Platz und Kosten gespart werden – ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Nachhaltigkeit im HR-Management.

Vorteile der digitalen Personalakte von Peras:

  • Mehr Effizienz in der täglichen Personalarbeit: Papierlose HR-Prozesse ermöglichen einen schnellen Zugriff auf wichtige Dokumente wie Arbeitsverträge, Bewerbungen und Bescheinigungen.
  • Sichere und strukturierte Ablage: Personaldaten und Dokumente werden revisions- und datenschutzkonform gespeichert, mit Einhaltung gesetzlicher Löschfristen.
  • Flexibilität und standortunabhängiges Arbeiten: Dank digitaler Prozesse können Mitarbeiter und Verantwortliche unabhängig vom Standort auf die Personalakte zugreifen, etwa über gesicherte VPN-Verbindungen oder Bankarbeitsplätze.
  • Klares Rollen- und Berechtigungskonzept: Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff, was maximale Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten gewährleistet.
  • Kostensenkung: Die papierlose Verwaltung reduziert Materialkosten, und durch digitale Signaturen werden Prozesse weiter optimiert.
  • Transparenz und Sicherheit: Alle Dokumente sind systematisch abgelegt und jederzeit schnell und zuverlässig auffindbar.

Integration und Digitalisierung

Die digitale Personalakte von Peras lässt sich nahtlos in bestehende Systeme wie geno.HR integrieren, wobei Stammdaten tagesaktuell automatisiert importiert werden. Für den Wechsel von Papier- zu Digitalakten bieten langjährige Partner von Peras einen professionellen Scan-Service, der die Digitalisierung von Personaldokumenten effizient übernimmt – sowohl bei der Einführung als auch bei späterem Bedarf.

Mit der digitalen Personalakte von Peras profitieren Unternehmen von einer optimalen Kombination aus Effizienz, Sicherheit und rechtlicher Konformität – und tragen gleichzeitig zur Nachhaltigkeit bei.

Portraitfoto von Lena Wächter
Lena Wächter
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