Pflicht zur Zeiterfassung: Praktische Bedeutung für Unternehmen
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Pflicht zur Zeiterfassung: Praktische Bedeutung für Unternehmen

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Seit September 2022 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten bereitzustellen.

Damit müssen sie sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden dokumentiert werden können.

In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Hintergründe und geltenden Pflichten zur Zeiterfassung ein. Zudem bieten wir eine praxisnahe Checkliste für Unternehmen, auf Basis derer Sie nachvollziehen können, ob Sie die Anforderungen zur Zeiterfassungspflicht bereits erfüllen.

Erfahrungen mit der Zeiterfassungspflicht

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Beschäftigte die Zeiterfassungspflicht positiv bewerten – insbesondere, weil Überstunden nun besser nachvollzogen und ausgeglichen werden können.

Gleichzeitig zeigt sich, dass zahlreiche Unternehmen noch auf manuelle oder veraltete Lösungen setzen. Digitale Systeme bieten hier nicht nur Vorteile bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch klare Mehrwerte für Planung, Transparenz und Fairness.

Gesetzliche Grundlagen der Zeiterfassungspflicht

Die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ist ein Thema, das durch das EuGH-Urteil von 2019 ins Rampenlicht gerückt wurde. Dieses Urteil betont die Notwendigkeit für Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden verlässlich zu dokumentieren.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte 2022 klar, dass bereits nach geltendem Recht eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung besteht. Diese ergibt sich aus dem § 3 des Arbeitsschutzgesetzes in Auslegung des EuGH-Urteils. §3 ist im Sinne des EuGH-Urteils so auszulegen, dass zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes ein objektives Zeiterfassungssystem erforderlich ist.

Checkliste: Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen der Zeiterfassungspflicht?

  • Wir stellen ein System zur Arbeitszeiterfassung bereit, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden können.
  • Die Mitarbeitenden sind im Umgang mit dem (neuen) System geschult worden.
  • Eine Einführung in das System zur Zeiterfassung ist Teil des Onboardings neuer Mitarbeitenden.
  • Das System erfasst die gesamte Arbeitszeit – nicht nur Abweichungen oder Pausen.
  • Die Arbeitszeiten werden zeitnah dokumentiert, spätestens am Folgetag.
  • Führungskräfte und HR sind über die Rechtslage informiert (BAG-Beschluss 2022 / Arbeitsschutzgesetz § 3).
  • Alle Mitarbeitenden wissen, dass die Zeiterfassung verpflichtend ist – auch bei Vertrauensarbeitszeit.
  • Die Daten werden manipulationssicher und nachvollziehbar dokumentiert.
  • Es gibt eine elektronische Lösung oder Sie wissen, welche Frist für Ihr Unternehmen gilt.
    • 250 Mitarbeitende: Einführung bis spätestens 2026
    • 50 Mitarbeitende: Einführung bis spätestens 2027
  • Die Zeiterfassung ist mit der Lohnabrechnung oder dem HR-System verbunden (optional, aber empfohlen).
  • Sie kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der erfassten Arbeitszeiten (z. B. auf Pausen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten).
  • Sie kennen die Aufbewahrungsfristen: Erfasste Arbeitszeiten müssen in der Regel mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Zeiterfassung als strategisches Instrument in Unternehmen

Zeiterfassung darf in Unternehmen nicht nur als Pflichterfüllung gesehen werden! Zeiterfassung ist ein strategisches Instrument, das Unternehmen vielfältige Vorteile bietet. Das Ziel ist mehr Transparenz, Planbarkeit und Fairness.

Vorteile der Zeiterfassung:

  • Transparenz: Klare Übersicht über geleistete Stunden stärkt das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern.
  • Planbarkeit: Präzise Zeiterfassung erleichtert die Ressourcenplanung und sorgt für optimale Einsatzzeiten.
  • Fairness: Gerechte Abrechnung von Überstunden fördert eine faire Behandlung aller Mitarbeitenden.

Verbindung zur HR-Digitalisierung

Durch die strategische Nutzung von Zeiterfassung können Unternehmen ihre HR-Prozesse optimieren.

Digitale Lösungen ermöglichen es, Arbeitszeiten effizient und genau zu erfassen und nahtlos in bestehende Systeme für Zeitwirtschaft und Personalplanung zu integrieren. Das steigert nicht nur die Effizienz, sondern unterstützt auch Entscheidungsprozesse im HR-Bereich nachhaltig.

Mögliche Herausforderungen:

Trotz aller Vorteile kann die Umsetzung in der Praxis auf Hürden stoßen:

  • Fehlende Akzeptanz: Einige Mitarbeitende könnten die neue Regelung als zusätzliche Kontrolle empfinden und fühlen sich in ihrer Autonomie eingeschränkt.
  • Technische Hürden: Die Einführung neuer digitaler Lösungen zur Zeiterfassung kann bei weniger technikaffinen Mitarbeitenden auf Skepsis stoßen.

Lösungsansätze:

  • Transparente Kommunikation: Erklären Sie die Gründe und Vorteile der Zeiterfassung offen, um Verständnis und Akzeptanz zu fördern.
  • Schulungen anbieten: Unterstützen Sie Mitarbeitende durch gezielte Schulungen im Umgang mit neuen Systemen.
  • Rückmeldung einholen: Ermutigen Sie Mitarbeitende, Feedback zu geben, um das System kontinuierlich zu verbessern.

Zeiterfassung rechtskonform und praxisnah umsetzen – mit der Peras HR-Suite

Die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung können komplex sein – die technische Umsetzung muss es nicht sein.

Mit der Zeiterfassungssoftware der Peras HR-Suite setzen Unternehmen auf eine Lösung, die rechtssicher, intuitiv und flexibel ist. Ob mobile Arbeitszeitmodelle, Schichtsysteme oder Vertrauensarbeitszeit: Die Peras HR-Suite ermöglicht die präzise Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, lässt sich nahtlos in bestehende Prozesse integrieren und unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Durch Self-Service-Funktionen, automatisierte Benachrichtigungen und eine transparente Datenbasis wird die Zeiterfassung nicht zur Pflichtübung – sondern zu einem echten Mehrwert für HR, Führungskräfte und Mitarbeitende.

Mehr erfahren zur Zeiterfassung mit der Peras HR-Suite.

Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Seit wann gilt die Pflicht?

Bereits seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Unternehmen verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen.

Auch wenn die Umsetzung im Arbeitszeitgesetz derzeit zwar noch aussteht, müssen Unternehmen jetzt schon ein System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bereitstellen. Es besteht keine Wahlfreiheit mehr, ob man Zeiterfassung einführt – sondern nur noch, wie man sie organisiert.

Derzeit konkretisiert ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes die Anforderungen weiter – etwa zur Pflicht einer elektronischen Dokumentation ab der ersten Minute und zum spätesten Zeitpunkt der Erfassung. Die gesetzliche Verabschiedung steht zwar noch aus, ändert jedoch nichts an der bereits bestehenden Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung.

Auf was bezogen sich die Übergangsfristen?

Die Übergangsfristen betreffen nur die Form der Zeiterfassung!

Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten hätten laut dem aktuellen Gesetzesentwurf bis 2026 Zeit, elektronische Zeiterfassung einzuführen. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sogar bis 2027.

Gilt die Pflicht auch für Vertrauensarbeitszeit?

Ja, die Pflicht zur Zeiterfassung umfasst auch Mitarbeitende, die in Vertrauensarbeitszeitmodellen arbeiten.

Während die Vertrauensarbeitszeit primär auf Eigenverantwortung setzt, bleibt die rechtliche Notwendigkeit bestehen, die tatsächliche Arbeitszeit zu dokumentieren.

Was, wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten nicht (korrekt) erfassen?

Auch wenn Unternehmen verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen, liegt die Mitwirkungspflicht bei den Mitarbeitenden: Sie müssen ihre Arbeitszeiten korrekt und vollständig dokumentieren.

Kommt es zu wiederholten Versäumnissen, fehlerhaften Einträgen oder bewusster Manipulation, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur Abmahnung oder Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Entscheidend ist, dass Arbeitgebende die Belegschaft im Vorfeld transparent über die rechtliche Pflicht und den Umgang mit Zeiterfassung aufklären. Besonders bei der Einführung digitaler Systeme sollten Schulungen, klare Anleitungen und ein Ansprechpartner im Unternehmen bereitgestellt werden.

Eine gelebte Zeiterfassungskultur mit verbindlichen Prozessen und regelmäßigen Erinnerungen hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und rechtlichen Risiken vorzubeugen.

Welche Formen der Zeiterfassung sind (aktuell) erlaubt?

Unternehmen sind derzeit frei in der Wahl des Zeiterfassungssystems – solange Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert werden.

Es gelten folgende Optionen:

Elektronische Zeiterfassung: Digitale Systeme gelten als effizient, manipulationssicher und benutzerfreundlich. Sie ermöglichen automatisierte Prozesse, Auswertungen und eine nahtlose Integration in bestehende HR-Systeme – und werden künftig gesetzlich verpflichtend sein.

Manuelle Zeiterfassung: Klassische Methoden wie Stundenzettel oder handschriftliche Listen sind weiterhin erlaubt, gelten jedoch als fehleranfällig und wenig zukunftssicher. Für viele Unternehmen stellen sie keine langfristige Lösung dar.

Excel als Zwischenlösung: Auch Excel-Tabellen sind derzeit noch zulässig, erfüllen aber nicht die Anforderungen an Manipulationssicherheit und Automatisierung. Insbesondere im Rahmen der geplanten Gesetzesnovelle gelten sie nicht mehr als konform mit den zukünftigen Anforderungen.

Welche Anforderungen gibt es an digitale Zeiterfassungssysteme?

Digitale Systeme zur Arbeitszeiterfassung müssen vor allem eines leisten: Sie müssen rechtssicher, nachvollziehbar und praxistauglich sein.

Folgende Anforderungen gelten als wesentlich:

  • Manipulationsschutz: Arbeitszeiten dürfen nicht unbemerkt nachträglich geändert werden können. Änderungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
  • Zugänglichkeit: Das System muss für Arbeitgebende und Mitarbeitende zugänglich sein – auch unterwegs oder im Homeoffice.

Wir empfehlen zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Benutzerfreundlichkeit: Eine einfache Bedienung erhöht die Akzeptanz und reduziert Fehler in der Anwendung.
  • Systemkompatibilität: Idealerweise lässt sich die Zeiterfassung in bestehende HR- oder Lohnabrechnungssysteme integrieren – das ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber in der Praxis äußerst hilfreich.

Was muss mit den erfassten Arbeitszeiten passieren?

Die bloße Erfassung der Arbeitszeiten reicht nicht aus. Unternehmen sind auch verpflichtet, diese Daten ordnungsgemäß aufzubewahren, vor Manipulation zu schützen und auf Anfrage bereitzustellen.

Die Zeiten müssen so dokumentiert sein, dass sie im Streitfall oder bei einer behördlichen Prüfung nachvollziehbar sind. Je nach Ausgestaltung des Arbeitszeitmodells (z. B. Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit oder Schichtbetrieb) ist es zudem erforderlich, die Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten zu prüfen.

In der Praxis empfiehlt sich eine regelmäßige Auswertung – z. B. durch Führungskräfte oder die Personalabteilung – um Risiken wie Überlastung oder Verstöße frühzeitig zu erkennen.

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