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Profitieren Sie als Bank von der temporären Senkung der Mehrwertsteuer

Karlsruhe, 6. Juli 2020 – Die Mehrwertsteuer wird gesenkt, darauf hat sich die große Koalition festgelegt. Auf das Jahr 2020 befristet wird der Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent abgesenkt. Der ermäßigte Satz wird von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Das gilt ab dem 1. Juli 2020 und bis zum 31. Dezember 2020.

Welche Vorteile hat die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent für die Banken?

Beziehen Banken umsatzsteuerpflichtige Leistungen, sinkt jetzt ihr Kostenaufwand. Da Banken beim Einkauf externer Leistungen nicht vorsteuerabzugsfähig sind, bietet sich ihnen zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 die Chance, ein echtes Einsparpotenzial zu nutzen.

Es ist also eine Überlegung wert, Investitionen in das HR-Management, die erst für das Jahr 2021 geplant waren, möglicherweise in dieses Jahr vorzuziehen. So können auch Banken vom Entlastungspaket der Bundesregierung profitieren.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre Pläne für dieses Jahr ändern möchten. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 721 4004-4700 oder per Mail an vertrieb(at)peras.de.

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