Welche Vorteile hat die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent für die Banken?
Beziehen Banken umsatzsteuerpflichtige Leistungen, sinkt jetzt ihr Kostenaufwand. Da Banken beim Einkauf externer Leistungen nicht vorsteuerabzugsfähig sind, bietet sich ihnen zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 die Chance, ein echtes Einsparpotenzial zu nutzen.
Es ist also eine Überlegung wert, Investitionen in das HR-Management, die erst für das Jahr 2021 geplant waren, möglicherweise in dieses Jahr vorzuziehen. So können auch Banken vom Entlastungspaket der Bundesregierung profitieren.
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre Pläne für dieses Jahr ändern möchten. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 721 4004-4700 oder per Mail an vertrieb(at)peras.de.